Gewalt gegen Frauen: Für eine schnelle und umfassende Umsetzung des Gewaltschutz- und Gewalthilfegesetzes

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März mahnt der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband eine schnelle und umfassende Umsetzung des Gewaltschutz- und Gewalthilfegesetzes an, welches noch in der letzten Legislaturperiode vom Bundestag beschlossen wurde.

Mit dem Gewaltschutz- und Gewalthilfegesetz hat die alte Bundesregierung zwei zentrale gesetzliche Initiativen zur Stärkung des Schutzes von Gewaltbetroffenen auf den Weg gebracht. Nun gilt es, sich den Herausforderungen der Umsetzung und Finanzierung zu stellen. Notwendig ist eine dauerhafte finanzielle Sicherstellung der Hilfsangebote. „Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Betroffenen den Schutz und die Unterstützung erhalten, die sie dringend benötigen“, betont Katrin Raczynski, Vorstandssprecherin des Humanistischen Verbandes Deutschlands.

Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband begrüßt, dass die alte Bundesregierung auf die dringende Problematik von Gewalt gegen Frauen reagiert hat. Die beschlossene Gewaltschutzstrategie formuliert klare Ziele zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und unterstreicht die Einrichtung einer Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention für den Zeitraum 2025–2030.

„Die gesetzlichen Initiativen stellen wichtige Schritte dar, um den Schutz von Frauen vor Gewalt zu verbessern und ihnen den Zugang zu notwendigen Hilfsangeboten zu erleichtern. Dennoch bleibt es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der Gewalt gegen Frauen entschieden entgegenzutreten und sowohl auf rechtlicher als auch auf gesellschaftlicher Ebene für deren Schutz und Unterstützung zu sorgen“, so Katrin Raczynski.

Das überarbeitete Gewaltschutzgesetz sieht eine effektivere Durchsetzung von Schutzmaßnahmen vor. Neue Regelungen ermöglichen unter anderem die elektronische Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel für Täter) in Hochrisikofällen und verpflichtende soziale Trainingskurse, um gewalttätiges Verhalten langfristig zu reduzieren. Damit sollen Schutzanordnungen konsequenter durchgesetzt und Opfer besser geschützt werden.

Parallel dazu führt das Gewalthilfegesetz erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ein. Es soll dazu beitragen, bestehende Lücken im Hilfesystem zu schließen und die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen langfristig zu sichern. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 14. Februar 2025 zugestimmt.

Beitragsbild: Eric Ward/unsplash

HuGH | Humanistische Gemeinschaft Hessen