Humanistischer Freitagssalon (Online-Serie)

Datum/Zeit
07.01.2022
16:30 - 18:00

Veranstalter
Bundesverband - Humanistischer Verband Deutschlands
hvd@humanismus.de
Tel. 030 61390434


25 Jahre § 218 neu sind genug. Weg mit – doch wie weiter?

Es war lange relativ ruhig geblieben um die seit 1995 geltenden Strafrechtsparagrafen 218 ff, wohl auch, weil in Deutschland pro Jahr rund 100.000 statistisch registrierte Schwangerschaftsabbrüche zwar illegal aber straffrei erfolgen. Doch gerät zunehmend in den Fokus, dass der § 218 StGB eine grundsätzliche Rechtswidrigkeit vorsieht. Frauen werden nur nicht bestraft, wenn bestimmte Fristen und Bedingungen beachtet worden sind.

Der heutige § 218 StGB basiert auf einer kirchlichen Lehre des Lebensschutzes für Embryonen ab der Befruchtung der Eizelle. Die damit verbundene juristische Widersprüchlichkeit und vor allem die Stigmatisierung von Frauen und Ärztinnen und Ärzten, die bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, stellt sich als reformbedürftig dar. Die Zahl der Kliniken und Praxen, die überhaupt noch Abbrüche vornehmen, geht Jahr für Jahr zurück.

Doch wie genau kann eine ethisch und rechtspolitisch ausgewogene Neuregelung aussehen? Wie können einerseits die reproduktiven Rechte von Frauen gestärkt, aber zugleich der fortschreitende Entwicklungsstand von Feten ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel und bei Spätabtreibungen berücksichtigt werden?

Impulsvortrag:
Gita Neumann (Bundesbeauftragte für Medizinethik)

 

HuGH | Humanistische Gemeinschaft Hessen