HuGH | Humanistische Gemeinschaft Hessen
Die Jugendfeier ist eine nichtreligiöse, aber doch feierliche Veranstaltung. Sie ist ein symbolischer Schritt an der Schwelle von der Kindheit zum jugendlichen Erwachsenen – ohne Glockengeläut und Glaubensbekenntnis. Als weltliche Alternative zur Konfirmation frei von Gelöbnissen, kollektiven Bekenntnissen oder dem Glauben an Ideologien, kannst du mit uns im Alter von etwa 14 Jahren ein abwechslungsreiches Programm und eine tolle gemeinsame Feier erleben.
Die folgenden Termine sind als verpflichtendes Vorbereitungsprogramm Teil der Jugendfeier, um einem ganzheitlichen Konzept und dem Anspruch einer fördernden und bildenden Zeit bis zur Jugendfeier gerecht zu werden.
Wichtige Informationen und Angaben zu den Treffen, insbesondere zu den beiden Wochenendfahrten.
1. Von den Teilnehmenden wird während den Veranstaltungen ein angemessenes und gruppenförderndes Verhalten erwartet. Den Anweisungen der Betreuer*innen ist Folge zu leisten.2. In Bezug auf Rauchen, Alkohol und ähnliche Angelegenheiten handeln die Betreuer*innen im Sinne des Jugendschutzgesetztes (JuSchG).3. Sollten Teilnehmende während den Veranstaltungen ein unakzeptables Fehlverhalten aufweisen, können die Betreuer*innen beschließen, den Teilnehmenden entweder mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause zu schicken oder ihn vor Ort durch die Erziehungsberechtigten abholen zu lassen. Beides geschieht auf Kosten der Eltern.4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für während den Veranstaltungen entstandene Sachschäden. Smartphones, Tablets und andere elektronische Geräte sowie andere Wertgegenstände und Bargeld werden auf eigene Gefahr mitgenommen. Es besteht für Teilnehmende die Möglichkeit Bargeld bei den Betreuer*innen gegen Quittung zu hinterlegen.
5. Das Krankenversichertenkärtchen ist mindestens an den beiden Wochenendfahrten dabei zu haben. Für die Berlinfahrt ist zudem das Mitführen des Personalausweis oder Kinderausweis zwingend erforderlich, ebenso der Schülerausweis. Diese brauchen wir beim Besuch des Bundestagsgebäudes bzw. für Museumsbesuche.5. Des Weiteren gelten die mit den Teilnehmenden mündlich vereinbarten Absprachen hinsichtlich des Verhaltens während der Veranstaltungen.
Die Teilnahme an unseren Unterrichtsseminaren in Humanistischer Lebenskunde kann anstelle vom schulischen Religions- bzw. Ethikunterricht erfolgen und berechtigt zur regulären Zeugnisnote im Fach „Religion“. Alternativ kann die Note als freiwillige Zusatzleistung eingetragen werden.
Sowohl inhaltlich, als auch für das Gruppengefüge, ist dies eine tolle Ergänzung zur Jugendfeier und dem Begleitprogramm.
Der Unterricht selbst ist kostenfrei. Nichtmitglieder zahlen 95,00 € für Übernachtung und Verpflegung für das jeweils erste Wochenende und 35,00 € für den Folgetag. Mitglieder werden durch die Gemeinschaft bezuschusst und zahlen 35,00 € für das erste Wochenende und 15,00 € für den Folgetag.
Für Mitglieder der HuGH und der angeschlossenen Ortsgemeinschaften ist die Jugendfeier selbst kostenfrei. Wir weisen darauf hin, dass der Mitgliederzuschuss zur Jugendfeier nur gewährt werden kann, wenn ein Vollbeitrag durch die Eltern oder den Teilnehmer selbst gezahlt wird. Nichtmitglieder zahlen 220,00 € Teilnahmegebühr. Die Kosten für die obligatorischen Vorbereitungstermine sind nicht enthalten und belaufen sich für alle Termine zusammen auf 480,00 €.
Erfolgt ein Beitritt in die HuGH im Zusamenhang mit einer Feier im Lebenskreis (Jugendfeier, Hochzeit etc.) oder im Rahmen vom Lebenskundeunterricht ist im Falle des Wiederaustritts die Differenz zu den entstanden Kosten, die noch nicht durch eventuell geleistete Mitgliedsbeiträge erfüllt wurden, zu tragen. Die Mitgliedsbeiträge, die bis dahin geleistet wurden werden sodann mit den entstandenen Kosten verrechnet.
Mit Eingang der verbindlichen Anmeldung wird eine Anzahlung 100,00 € binnen 10 Tagen fällig. Die verbleibenden Kosten sind vollständig bis 31.12.2023 zu überweisen. Für den Fall, dass weitere – reine Freizeittreffen – der Gruppe gewünscht sind und terminiert werden, fallen ggf. zusätzliche Kosten an, die je nach Art der Unternehmung individuell festzulegen sind. Bitte überweisen Sie die Beträge unaufgefordert auf das Konto mit IBAN: DE54 5065 2124 0034 0004 63
Bei einem Rücktritt von der Jugendfeier verbleibt mindestens die geleistete Anzahlung über 100,00 € als Bearbeitungsgebühr bei der HuGH. Bei einem Rücktritt bis 26.11.2023 entstehen darüber hinaus keine weiteren Kosten. Bei einem Rücktritt bis 28.01.2024 werden 30 % der Gesamtkosten in Rechnung gestellt und bei späteren Rücktritten 90 %.
Mit dem Absenden dieser Anmeldung ist diese auch ohne Unterschrift verbindlich gültig. Sie erhalten im Nachgang eine spearate Bestätigung.