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Kernbotschaften

Für den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt!
Mangelhafter Brandschutz in einer KiK-Zulieferfabrik in Pakistan führte dazu, dass 258 Menschen qualvoll starben. Durch den Dammbruch bei einer brasilianischen Eisenerzmine starben 246 Menschen, Flüsse sind verseucht und Anwohner*innen haben kein sauberes Trinkwasser mehr – obwohl der TÜV Süd Brasilien wenige Monate vorher die Sicherheit des Damms zertifiziert hatte. Vor einer Platin-Mine in Südafrika werden 34 streikende Arbeiter erschossen und BASF macht mit dem Betreiber der Mine weiterhin gute Geschäfte. Unternehmen verletzen in ihren weltweiten Geschäften immer wieder grundlegende Menschenrechte und schädigen die Umwelt. Die Initiative Lieferkettengesetz fordert darum ein Gesetz zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen.

Wer Schäden anrichtet, muss Verantwortung übernehmen!
Deutsche Unternehmen profitieren von den wirtschaftlichen Vorteilen eines globalen Marktes. Dabei lassen sie den Schutz von Mensch und Umwelt häufig außer Acht. Denn: Sie müssen keine Konsequenzen fürchten für Schäden, die in ihrem globalen Geschäft entstehen. Die Initiative Lieferkettengesetz will, dass Verstöße deutscher Unternehmen gegen Menschenrechte und Umweltstandards rechtliche Konsequenzen haben. Unternehmen sollen für Schäden haften.

Kein Vorteil für verantwortungslose Unternehmen!
Bislang wird rücksichtsloses Handeln von Unternehmen finanziell belohnt. Manche Unternehmen engagieren sich schon jetzt verstärkt für die Achtung der Menschenrechte und den Umweltschutz. Diese Unternehmen dürfen nicht länger gegenüber verantwortungsloser Konkurrenz benachteiligt werden. Die Initiative Lieferkettengesetz will, dass alle Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards achten.

Verantwortung nicht auf Verbraucher*innen abwälzen!
Die meisten Menschen wollen keine Produkte kaufen, in denen Kinderarbeit oder zerstörte Regenwälder stecken. Doch es ist nicht immer leicht erkennbar, ob Produkte unter ausbeuterischen Bedingungen hergestellt wurden oder nicht. Verbraucher*innen dürfen nicht länger vor die falsche Wahl gestellt werden, denn Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Dafür braucht es einen gesetzlichen Rahmen, der alle Unternehmen auf den Schutz von Mensch und Umwelt verpflichtet!

Die Lösung: Ein faires Gesetz mit Augenmaß!
Andere europäische Länder haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet, etwa zum Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit. Das braucht es auch in Deutschland. Verantwortlich wirtschaftende Unternehmen haben durch ein solches Gesetz nichts zu befürchten. Es sollen nur die Unternehmen haften, die nicht genug getan haben, um Schäden an Mensch und Umwelt zu verhindern. Das ist eine faire Regelung.

Betroffene von Menschenrechtsverletzungen brauchen Zugang zu Gerichten in Deutschland!
Angehörige von Todesopfern, wie im KiK-Fall, müssen oft nicht nur den Verlust hinnehmen, sondern stehen auch noch mittellos da. Die Initiative Lieferkettengesetz will, dass Betroffene auch vor deutschen Gerichten Entschädigung einklagen können, wenn ein Unternehmen seinen menschenrechtlichen Pflichten nicht nachgekommen ist.

Freiwillig ändern Unternehmen zu wenig!
Im Textil-, Kakao- oder Kohlesektor schließen sich Unternehmen in freiwilligen Bündnissen zusammen, um Produktionsstandards zu verbessern. Doch freiwillige Initiativen sind häufig zu wenig ambitioniert. Oft reagieren sie nur auf existierende Probleme anstatt deren Ursachen zu beseitigen. Erst ein Gesetz kann Geschäftspraktiken wirklich verändern.

Die Initiative Lieferkettengesetz fordert deshalb, dass die Bundesregierung ein Gesetz zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen beschließt! Zum Schutz der Menschen und der Umwelt.

HuGH | Humanistische Gemeinschaft Hessen