110 Jahre gibt es ihn schon – den Weltfrauentag. Die deutsche Sozialistin Clara Zetkin schlug 1910 die Einführung eines internationalen Frauentages vor. Der erste wurde dann am 19.3.1911 in Dänemark, Deutschland, Österreich-Ungarn und der Schweiz gefeiert. Nicht umsonst war dieses Datum damals gewählt worden, es symbolisierte die Revolution gegen die männlich dominierten Gedenktage, fand doch am Vortag der Gedenktag für die Gefallenen der Märzrevolution 1848 statt. Damals forderten die Frauen vor allem das Wahlrecht, doch es war ein langer Weg, bis sich dieser besondere Tag tatsächlich auch in den Köpfen der Männer verfestigte. Viele Frauen haben seitdem für Gleichberechtigung gekämpft, natürlich auch Männer, und vieles ist erreicht worden.
Wenn wir im Humanistischen Lebenskunde Unterricht vom Artikel 3 des Grundgesetzes reden, dann sind meine Schüler*innen oft sehr erstaunt, wenn ich ihnen erzähle, dass es erst seit 1958 Frauen ohne Genehmigung des Mannes erlaubt war, ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Allerding trat erst 1977 das erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts in Kraft. Demzufolge gab es erst dann keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe mehr, bis dahin durfte eine Frau in Westdeutschland nur dann berufstätig sein, wenn das „mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar“ war. Aufgaben im Haushalt und in der Kindererziehung waren also klar der Frau zugeordnet.
Auch andere Rechte, die für die heutigen (jungen) Frauen ganz selbstverständlich sind, wurden erst in den letzten 100 Jahren erreicht: Das Wahlrecht seit 1921, das Recht über ihr Vermögen eigenständig zu bestimmen bekamen Frauen auch erst 1958 mit dem Gleichberechtigungsgesetz zugesprochen. Schwangere und Mütter wurden erst 1950 in der ehemaligen DDR und 1952 in der der BRD per Gesetz geschützt.
Das zweite Gleichberechtigungsgesetz trat schließlich 1994 in Deutschland in Kraft. Seitdem müssen in Stellenausschreibungen Frauen genauso wie Männer angesprochen werden. Schon 14 Jahre zuvor sollte das Gleichbehandlungsgesetz von Männern und Frauen am Arbeitsplatz dafür sorgen, dass Frauen und Männer für gleiche Arbeit auch das Gleiche verdienen. Anfang 2018 wurde – auch weil sich tatsächlich in diesem Bereich nicht viel tat – wohl auch, weil Frauen einfach nicht wussten, was Kollegen bei gleicher Arbeit im gleichen Betrieb verdienten, das Entgelttransparenzgesetz verabschiedet. Nun muss zumindest Auskunft gegeben werden und auch Stellenausschreibungen müssen nun geschlechtsneutral ausgeschrieben werden. Leider ist aber wohl noch ein langer Weg zu gehen, bis es tatsächlich eine gleiche Bezahlung für Frauen und Männer Usus ist.
Die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienstes der Männer nennt man den Gender Pay Gap. 2019 betrug er ca. 19 % je Stunde, dabei fallen die Unterschiede in den alten Bundesländern laut statistischem Bundesamt deutlich höher aus als in den neuen (20 % zu 7 %). Dabei kommt es natürlich auch auf die Branche an, in der einen ist der Gender Pay Gap (GPG) bis zu 29 % (z.B. Kunst) hoch oder auch 25 % im Gesundheits- und Sozialwesen, im Gastgewerbe (7 %) und Verkehr und Lager (5 %) fiel der GPG gering aus, aber es gibt keine einzige Branche, in der Frauen genauso gut bezahlt, geschweige denn besser bezahlt werden wie Männer.
Seit hundertzehn Jahren gibt es den Internationalen Tag der Frau, um für die Rechte aller Frauen ein Zeichen zu setzen. Aber leider ist es noch ein langer Weg, wirkliche Gleichberechtigung in sämtlichen Bereichen zu haben. Dabei ich habe hier nur eines der vielen Beispiele genannt und auch nur hier in Deutschland. Das ZDF präsentierte am 17.12.2019 in ihrer Nachrichtensendung ZDF Heute den neusten Global Gender Report des Weltwirtschaftsforums (WEF), dabei untersucht die Studie jedes Jahr in 153 Ländern die Bereiche Gesundheit, Arbeit, Bildung und Politik auf Gleichberechtigung. Und hier zeigt sich, dass wirkliche Gleichberechtigung in vielen Ländern noch ein Fremdwort ist. Besonders in der Politik aber eben auch bei der Arbeit ist für eine wirkliche Gleichbehandlung zwischen Männern und Frauen noch viel zu tun. Bis wirkliche Gleichberechtigung weltweit erreicht ist, vergehen laut Studie noch 99,5 Jahre, wenn man die wirtschaftliche Beteiligung nimmt, wird die Lücke zwischen Frauen und Männern erst in 257 Jahren geschlossen. In 72 Ländern dürfen Frauen heute noch z. B. kein Bankkonto eröffnen oder Kredite aufnehmen.
Gerade gestern Abend postete die Tagesschau auf Instagram folgende Nachricht: „Der Anteil von Frauen an der Spitze deutscher Rathäuser ist trotz der politischen Zusagen zur Frauenförderung zurückgegangen.“
Es ist also noch viel zu tun. Und niemand darf sich ausruhen in diesem Kampf der Gleichberechtigung.
Ja, wenn da ein Feiertag für ein größeres Bewusstsein in diesem Bereich hilft, dann bin ich dafür, dass nicht nur in Berlin der Internationale Tag der Frau zum Gesetzlichen Feiertag ausgerufen wird. Und auch eine gendergerechte Sprache gehört zu diesem Bewusstmachen dazu. Es wird Zeit, dass wir feiern, aber es wird noch mehr Zeit, dass wir uns bewusst machen: Es ist noch viel zu tun, um wirkliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu erreichen, für uns und unsere Töchter und Söhne.
Christiane Friedrich,
Landessprecherin