Schwangerschaftsabbruch

Der HVD hat ein umfassendes Positionspapier zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts beschlossen. Er plädiert für eine Fristenregelung, welche die mit der Embryonalentwicklung zunehmende Schutzwürdigkeit berücksichtigt. Darüber hinaus muss endlich eine flächendeckende Grundversorgung für Schwangerschaftsabbrüche bereitgestellt werden.

Die Frage nach der Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen berührt divergierende ethische Grundüberzeugungen unserer Gesellschaft, daher gibt es hier keine einfachen Antworten. Das am Wochenende durch den Delegiertenrat des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) einmütig beschlossene Positionspapier gründet auf den Werten des weltanschaulichen Humanismus und soll Orientierung bei der Beantwortung dieser schwierigen Frage bieten.

Christiane Herrmann, Landessprecherin der HuGH und Mitglied des HVD-Bundesvorstands, betont: „Für Konflikte im Bereich Schwangerschaftsabbrüche muss eine neue Lösung außerhalb des Strafrechts dem heutigen biomedizinischen Kenntnisstand, dem gesellschaftlichen Wertewandel und dem weltanschaulichen Pluralismus umfassend Rechnung tragen.“

Wesentliche Punkte des HVD-Positionspapiers zur Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen

  • Für Frauen ist es unzumutbar, dass das Strafrecht Abbrüche prinzipiell verbietet und unter Strafe stellt. Dies ist als stigmatisierend, entwürdigend und verunsichernd zurückzuweisen.
  • Der HVD plädiert für eine Fristenlösung, die berücksichtigt, dass der Schutzbedarf des Embryos bzw. des Fötus mit seiner fortschreitenden Entwicklung zunimmt. Hierbei wäre eine Frist bis zur 20. Woche vertretbar, innerhalb derer allein das Votum der Schwangeren zählt.
  • Auf eine Beratungspflicht mit Wartezeit gemäß § 219 StGB ist innerhalb der neu zu normierenden Fristen zu verzichten. Hingegen soll das Angebot einer freiwilligen ergebnisoffenen und über die Krankenkassen abrechenbaren Beratung ausgeweitet werden. In schwierigen Entscheidungsphasen muss den Betroffenen ein umfassendes kostenloses psychosoziales Beratungsangebot zur Verfügung stehen.
  • Einzelne Ärzt*innen können nicht dazu verpflichtet werden, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Es ist jedoch sicherzustellen, dass Schwangerschaftsabbrüche gemäß den heute medizinisch verfügbaren Methoden und bestmöglichen Standards flächendeckend durchführbar sind, insbesondere in den Krankenhäusern, die allesamt staatlich gefördert werden.
  • Der Schwangerschaftsabbruch soll verpflichtend in die Lehre der Medizin an den deutschen Universitäten aufgenommen werden.

Eine detaillierte Begründung sowie weitere Forderungen hinsichtlich der Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen sind im Positionspapier des HVD nachzulesen.

Erwin Kress, Sprecher des HVD Bundesverbandes, erklärt: „Praktisch gelebter Humanismus muss einerseits die Abwägung des Wertes eines entstehenden Lebens anerkennen, gleichzeitig jedoch die Autonomie der Frau hinsichtlich ihrer Lebensführung unterstreichen.“ Kress sieht die fundierte Positionierung des Humanistischen Verbandes Deutschlands als Ergebnis wichtiger Debatten und Erfahrungen innerhalb und außerhalb des Verbandes. Sein Dank gilt auch dem evangelischen Theologie-Professor und Ethiker Dr. Hartmut Kreß sowie der HVD-Bundesbeauftragten für Medizinethik, Gita Neumann, die an der Ausarbeitung der Erklärung beteiligt waren.

Demo §218

Bild aus dem Bundesarchiv: Demonstration gegen § 218 StGB, Juni 1988 in Göttingen.
Beitragsbild: Bundesarchiv, B 145 Bild-F079098-0013 | CC BY-NC-SA 3.0 Unported

HuGH | Humanistische Gemeinschaft Hessen