Juleica – Die JUgenLEIterCArd: Was ist das überhaupt?
Juleica steht abkürzend für: Jugendleiter-Card. Sie ist ein bundesweit anerkanntes, amtliches Ausweisdokument, das ihren Besitzer als Jugendleiter ausweist.
Was nützt die Juleica?
Mit dem Erwerb der Juleica qualifiziert ihr unter anderem eure Sozial- & Leitungskompetenzen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit. Die Juleica stellt eine Anerkennung eurer ehrenamtlichen Tätigkeiten dar, in dem ihr durch Vorlage an Vergünstigungen gelangen könnt.
Wie bekommt man die Juleica?
Ihr seid mindestens 16 Jahre alt und aktiv ehrenamtlich tätig (bei einem anerkannten Träger der Kinder- und Jugendarbeit, nach §75 SGB VIII) und nehmt an der Juleica-Ausbildung teil, und das funktioniert wie folgt:
Teilnahme am Baustein-System
Dabei müsst ihr entweder mindestens 4 Wochenendseminare zu unterschiedlichen Themen besuchen oder mindestens 3 Wochenendseminare besuchen und an einer Freizeit in der Vorbereitung und Durchführung als Betreuer beteiligt sein. Für die besuchten und als Betreuer geleiteten Seminare bekommt ihr von den jeweiligen Veranstaltern Zertifikate ausgestellt.
Habt ihr alle erforderlichen Seminare in den entsprechenden Themengebieten belegt, reicht ihr die Zertifikate
– den Juleica-Antrag (von der Gemeinde unterschrieben)
– ein aktuelles Passbild
– sowie die Teilnahmebescheinigung an einer Erste-Hilfe-Maßnahme (darf nicht älter als 2 Jahre sein)
bei eurem örtlichen Jugendamt ein. Ihr solltet die Ausbildung in einem Zeitrahmen bis zu 18 Monaten absolvieren. Beginn der Laufzeit ist das Datum eures ersten Juleica–Kurses. Seid ihr länger als 3 Jahre als Kinder- und Jugendleiter/in in einem Verein oder Verband ehrenamtlich tätig, dann gilt für euch die Juleica-Übergangsregel. Diese berechtigt euch (solange sie noch in Kraft ist) mit einem Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als 2 Jahre) und der Bescheinigung eures Vereins/Verbands über eure aktive und mehrjährige ehrenamtliche Tätigkeit, die Juleica zu beantragen. Wir empfehlen euch trotzdem auf jeden Fall Rechtsgrundlagen, Erste-Hilfe und weitere pädagogische Inhalte zu wiederholen und zu vertiefen.
Außerdem gut zu wissen:
Die Juleica ist drei Jahre gültig und kann durch bescheinigte Teilnahme an einer Fortbildung neu beantragt werden. Habt ihr noch Fragen, Tipps oder Anregungen? Dann meldet euch bei uns! Siehe auch: www.juleica.de