Kirchenaustritt in Hessen

Im Jahr 2017 wurde der Austritt aus der Kirche etwas vereinfacht. So ist es nicht mehr erforderlich, für den Austritt aus einer Kirche das Amtsgericht aufzusuchen.  Diese Aufgabe wird inzwischen von den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen (z. B. Bürgerbüros oder Standesämtern) übernommen. Nach wie vor wird hierfür jedoch eine Gebühr von 30,00 Euro erhoben.

Für den Austritt müssen Sie persönlich erscheinen und ein amtliches Ausweisdokument vorlegen.

Wenn Sie sich nun oder stattdessen für eine Mitgliedschaft in der HuGH entscheiden, nutzen Sie ganz einfach unser Online-Formular.

Kirchenaustritt Hessen

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