Seit 1. Januar 2016
Auf der Landesversammlung 2015 wurde für Mitglieder der HuGH und in ihr angeschlossenen Ortsgemeinschaften der folgende Mindestbeitrag beschlossen:
Humanistische Gemeinschaft Hessen und Ortsgemeinschaften
Die Höhe des Jahresbeitrags liegt bei 0,5 % des Nettoeinkommens.
Bei geringem Einkommen gilt ein Mindestbeitrag von :
Einzelmitglied: 66,00 € / Jahr
Jugendliche: 12,00 € / Jahr*
*Jugendliche verpflichten sich, die HuGH oder die jeweilige Ortsgemeinschaft über die Beendigung der Schul-, Ausbildungs- oder Studienzeit zu informieren.
Es gilt die Beitragsordnung der HuGH.