Der Mitgliedsbeitrag wird entsprechend der eigenen Möglichkeiten selbst eingeschätzt und liegt bei 0,5 % des Nettoeinkommens. Der Mindestbeitrag gemäß Artikel 5 bezieht sich auf Mitglieder mit geringem Einkommen.
Die Mindestbeiträge liegen bei :
Einzelmitglied: 66,00 € / Jahr
Jugendliche: 12,00 € / Jahr*
*Jugendliche verpflichten sich, die HuGH oder die jeweilige Ortsgemeinschaft über die Beendigung der Schul-, Ausbildungs- oder Studienzeit zu informieren.
Es gilt die Beitragsordnung der HuGH.