Mit der in 2022 beschlossenen Verfassungsänderung fällt das Delegiertenprinzip für die bislang durchgeführten Landesversammlungen weg und es wird jährliche Landesmitgliederversammlungen geben. Zur ersten Versammlung nach diesem neuen Schema laden wir Sie hiermit herzlich ein:
Samstag, 29. April 2023 um 14:00 Uhr
Bürgerhaus (großer Saal), Kirchstraße 24, 63329 Egelsbach
Die Landesmitgliederversammlung setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der HuGH, unabhängig von einer eventuellen Zuordnung zu einer Ortsgemeinschaft. Jedes Mitglied ist stimmberechtigt, das seine Beiträge ordnungsgemäß entrichtet hat. Die Landesmitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Die Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung sind für alle Mitglieder und Ortsgemeinschaften der HuGH bindend.
Eine vorherige Anmeldung der Teilnahme ist nicht erforderlich, hilft allerdings in der Planung für einen möglichst reibungslosen Ablauf.
Die Geschäftsberichte und evtl. vorliegende Anträge können im Vorfeld bei der Geschäftsstelle angefragt werden.
Antragsfrist: Anträge sind bis spätestens 8. April bei der Geschäftsstelle einzureichen.