Digitale Stunde: Hilfe zum Suizid – Was heute gilt und zu regeln sein wird

Datum/Zeit
28.09.2021
19:00 - 20:00

Veranstalter
HuGH - Humanistische Gemeinschaft Hessen
buero@humanisten-hessen.de
Tel. 0611 377715


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Hilfe zum Suizid – Was heute gilt und zu regeln sein wird
von und mit Dipl. Psych. Gita Neumann, Medizinethikerin und HVD-Bundesbeauftragte für Autonomie am LebensendeMit dem 2015 geschaffenen § 217 StGB war so gut wie jede fachkundige Hilfe zur Selbsttötung verboten worden. Der neue Paragraf richtete sich entschieden gegen die Suizidhilfevereine Dignitas und Sterbehilfe Deutschland, aber auch Hausärztinnen und Palliativmediziner waren betroffen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB im Februar 2020 für null und nichtig erklärt hat, gilt wieder die Situation wie vor 2015. Doch wie lautet diese und bedarf es überhaupt einer gesetzlichen Neuregelung, damit jeder suizidwillige Mensch das jetzt verbürgte Recht auf Selbsttötung und angebotene Hilfe dazu in Anspruch nehmen kann? Die Karlsruher Richter*innen haben überraschender Weise klargestellt, dass eine Beschränkung nur auf schwerkranke Menschen nicht verfassungsgemäß wäre. Sie haben dabei angemessene Sorgfaltskriterien beschrieben und dem Gesetzgeber einen Regelungsbedarf nahegelegt. Aber wie kann jemand, der aus welchen Gründen auch immer selbstverantwortlich aus dem Leben scheiden möchte, heute schon – oder nach einem zukünftigen neuen Gesetz leichter? – ergebnisoffene Beratung, kostenfreie Gesprächsangebote und ärztliche Unterstützung finden? Und wissen die Ärzt*innen überhaupt, welche Medikamente bzw. Mittel zur Verschreibung für eine sichere und humane Selbsttötung tauglich sind?Im Anschluss ist Zeit für Fragen und Diskussion.

 

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