Aktuelles zu Trauerfeiern

BeerdigungAbschied nehmen in Zeiten von  Einschränkungen im öffentlichen Raum

Die hessische Landesregierung hat am Dienstag, 24. März darauf hingewiesen, dass Trauerfeiern und Bestattungen derzeit weiter möglich sind. Wie das Innenministerium mitteilte, sollen Angehörige weiterhin die Möglichkeit haben, sich angemessen und würdevoll von Verstorbenen zu verabschieden. Klar sei aber auch, dass die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts eingehalten werden müssen. So müssten Menschen zum Beispiel in den Trauerhallen mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander halten. Falls die örtlichen Begebenheiten zu klein sind, seien auch Trauerfeiern unter freiem Himmel möglich. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen, innerhalb derer Verstorbene beerdigt werden müssen, entfallen vorerst. Bitte beachten Sie im konkreten Falle hiervon ggf. abweichende Vorgaben Ihrer örtlichen Behörde bzw. Kommune.

Wenn Sie eine demnächst anstehende Trauerfeier gemeinsam mit uns gestalten, sind die vorab nötigen Trauergespräche mit den Angehörigen selbstverständlich auch telefonisch möglich. Wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle bzw. direkt an die Landessprecherin.

HuGH | Humanistische Gemeinschaft Hessen